Duisburg Süd, 12.08.2009, Martin Kleinwächter
Antrag musste schnell gestellt werden
Die Bezirksregierung in Düsseldorf ist bekanntlich Genehmigungsbehörde für die umstrittene CO-Pipeline. Aber musste sie den Bayer-Antrag auf vorzeitige Inbetriebnahme der Leitung vor der Sommerpause aktiv vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf unterstützen, obwohl der Antrag gar nicht entscheidungsreif war? Diese Frage stellen sich die Pipeline-Gegner, seitdem bekannt ist, dass die Trasse noch gar nicht daraufhin geprüft worden ist, ob sie frei von Kampfmitteln aus dem letzten Weltkrieg ist (wir berichteten). Dazu teilte die Behörde gestern mit, sie habe aus prozesstaktischen Gründen in dem von Bayer angestrengten Eilverfahren vor Gericht selbst auch diesen Antrag stellen müssen, um weiter im Verfahren bleiben zu können. Und: „Es lag nicht in der Absicht der Bezirksregierung selbst, den Zeitpunkt der Inbetriebnahme zu beschleunigen.” Darüber schüttelt Dr. Jochen Heide, einer der Anwälte der Pipeline-Gegner, nur den Kopf. „Das ist an der Grenze zum Klamauk”, so der Verwaltungsrechtler. Die Bezirksregierung wäre so oder so am Verfahren beteiligt geblieben. Aber sie selbst seimit zwei privaten Anwälten und jeder Menge Beamten im Gerichtssaal erschienen und müsse jetzt als Mit-Antragsteller die Hälfte der Verfahrenskosten übernehmen. Und dabei sei kein Wort zum Thema Kampfmittel gesagt worden.
Quelle: Der Westen - WAZ
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